Interessantes zur nachträglichen Vereinbarung von Sondertilgung bei Immobilienfinanzierung z.B. hier auf Brigitte frägt Yassi:
Leider haben wir es aus Dummheit versäumt, Sonderzahlungen zu vereinbaren. Nun haben wir es geschafft zusätzlich einiges an Geld zu sparen und fragen uns, ob es einen Weg gibt die Bank dazu zu bringen uns nachträglich die Möglichkeit einzuräumen Sonderzahlungen zu leisten. Ich frage mich nur, warum die Bank das machen sollte? Wir kommen ja eh nicht aus dem Kredit raus, ausser man würde eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen und das ginge auch nur wenn wir die Wohnung verkaufen würden und dann den vollen Kreditbetrag plus Zinsenschädigung zahlen würden. Das wollen wir aber nicht. Jetzt fällt mir kein Druckmittel ein. Habt ihr einen Rat für Verhandlungsbasis?
Insgesamt ist die allgemeine Meinung natürlich Nein – die Banken wollen ja Geld verdienen und währen ja schön blöd..Allerdings frägt ein anderer User:
Rentiert sich die Sondertilgung überhaupt? Selbst wenn die Bank euch nachträglich ein Sondertilgungsrecht einräumt gegen eine Zinsverteuerung, bleibt da unterm Strich was übrig? Je nachdem welche Konditionen eurer Darlehen hat, ist das nicht unbedingt rentabel.
Sagen wir das Darlehen kostet 5 Prozent pro Jahr an Zinsen. Statt Sondertilgungen zu leisten, könnten diese Gelder alternativ als Reserve auf einem gutverzinslichen Tagesgeldkonto geparkt werden. Bringt dieses beispielsweise 3,5 Prozent pro Jahr, so liegt der Vorteil der Sondertilgungen in diesem Fall lediglich bei 1,5 Prozent pro Jahr.
Bei einem Darlehen über 100.000 Euro und einem Zins von 5 Prozent müssen deshalb pro Jahr mindestens 1.300 Euro an Sondertilgungen geleistet werden, um eine Zinsverteuerung von 0,1 Prozent wettzumachen und besser abzuschneiden als eine Alternativanlage auf einem Tagesgeldkonto mit 3,5 Prozent Guthabenzins.
Falls ihr der Bank eine Sondertilgung umsonst abquatschen könnte, sieht die Sache natürlich anders aus.
5% Zinsen?!
Das ist wohl lange her, heute sieht die Sache natürlich ganz anders aus und macht damit die Sondertilunng noch interessanter und lohnt sich heute in Zeiten des wertlosen stets fallenden Euro mehr den je!
Abschließen muß man leider sagen das es wohl keine Rechtsgrundlage für eine Sondertilgung gibt, schon gar nicht nachträglich. Natürlich kann man es trotzdem versuchen, evtl. eine alte Hausbank die dem Kunde wohlgesonnen ist.. Oder evtl. möchte man ja gerne noch – wenn auch nur hypotetisch – noch ein zwei andere Objekte gleichzeitig oder im Anschluß finanzieren und gerne bei der Bank bleiben… 😉
Etwas optimistischer ist das hier geschrieben:
Vom Grundsatz her können Sondertilgungen auf jeden Fall auch nach Abschluss des Kreditvertrages noch nachträglich vereinbart werden. Die Bank muss dieser Vereinbarung selbstverständlich zustimmen, aber wenn dieses der Fall ist gibt es keinen Grund, warum diese nachträgliche Vereinbarung nicht in der Praxis vorgenommen werden könnte. Ob die Bank für diese Vertragsänderung Gebühren verlangt oder sie an bestimmte Bedingungen knüpft, ist von Kreditinstitut zu
In diesem Sinne: Fragen kostet nichts –
also, nur zu!
PS. In dem Kontext denken wir natürlich auch an die Rückforderung unzuäassiger Gebühren von Krediten, ein Musterscreiben dazu findet Ihr hier. Allerdings nur vfür Verträge ab 2011. Forderungen davor sind bereits leider verjährt.
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